Testpflicht ab dem 19.04.2021

Aufgrund der Infektionszahlen hat die Senatsverwaltung entschieden, dass weiterhin ein Wechselmodell (bei uns greift ein wochenweiser Wechsel der roten/ grünen Gruppen) beibehalten wird. Die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt.

Die VHG findet nicht statt, eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten. Hierfür melden Sie Ihr Kind nach wie vor bei Frau Fechner unter koord-erz@sonnenschein.schule.berlin.de an.

Ein weiterer Baustein der Teststrategie ist die Testpflicht, die ab dem 19.04. greift. Die Schüler*innen führen zwei Selbsttests wöchentlich in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte durch. Uns ist es wichtig, dass die Selbsttests als Chance gesehen werden die Infektionskette zu durchbrechen. Er soll in angstfreier Atmosphäre im geschützten Rahmen stattfinden. Corona kann jeden von uns treffen, daher ist niemand Schuld an einem positiven Testergebnis, das außerdem durch einen PCR Test bestätigt werden muss. Eine Bescheinigung von einer alternativen Teststelle kann vorgelegt werden, es darf jedoch nach der neuen Änderung zur Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung nicht älter als 24 Stunden sein.

Die komplette Regelung zur Testpflicht können Sie hier nachlesen:  https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften

Wir freuen uns über jeden Tag mit Ihren Kindern im Präsenzunterricht.