Die Gesamtelternvertretung (GEV) wird gebildet durch je zwei Elternvertreter aus jeder Klasse oder Jahrgangsstufe. Die GEV wählt durch ihre stimmberechtigten Mitglieder einen/eine Elternsprecher/in der Schule und bis zu drei Stellvertreter/innen (ggf. auch mehr), vier Mitglieder der Schulkonferenz, zwei Mitglieder des Bezirkselternausschusses, zwei Mitglieder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte und je zwei Mitglieder der Fachkonferenzen.
Der Schulleiter, zwei Vertreter/innen der Lehrkräfte sowie je zwei Erzieher/innen und Elternsprecher/innen des Horts nehmen ebenfalls an den Sitzungen der GEV teil.
Die GEV tritt mindestens dreimal im Schuljahr zu den Gesamtelternversammlungen zusammen.
Kontakt
Vorsitzende: Stephy Chmielewski – Mailadresse: GEV1-csgs(a)web.de
Vorstand: Frau Goshevska
Vorstand: Frau Raddai
Vorstand: Frau Pinske
- über unser Fach im Sekretariat
Mitwirkung in der Schule
Die GEV vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten einer Schule. Die Gesamtelternversammlungen dienen der Unterrichtung und Aussprache über wichtige schulische Angelegenheiten. Die GEV kann zur Behandlung einzelner Fragen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen Ausschüsse bilden und entscheidet dabei im Einzelfall über die Hinzuziehung auch von solchen Erziehungsberechtigten von Schülerinnen oder Schülern der Schule, die der GEV nicht angehören.So wurden unter anderem Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit folgenden Themen befassen:
- Beseitigung der baulichen Mängel
- Schulhofgestaltung
- Organisation von Schulfesten
- u. v. m.
Downloads
- Antrag auf Sachmittel für die ehrenamtliche Arbeit
- Informationsschreiben zum Bildungs- und Teilhabepaket für Eltern und die Schule
- Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Leitfaden für Elternvertreter
- Broschüre für Kopfläuse
- Was ist wenn ?
- Schulordnung