Wort der Schulleiterin: September 2020

Die ersten Wochen des neuen Schuljahres haben wir im Regelbetrieb gut überstanden, die Einschulung war erfolgreich und die Erstklässler*innen sind bereits voll und ganz Teil der Carl-Sonnenschein-Schule. Der Schulbetrieb läuft soweit stabil, einige Mitteilungen und Bitten für eine gute Zusammenarbeit haben wir an Sie.

Das Hygienekonzept wurde überarbeitet und befindet sich auf der Homepage. Des Weiteren haben wir aktuelle Termine ebenfalls auf der Homepage für Sie zur Verfügung gestellt. Sie werden regelmäßig aktualisiert. Wir freuen uns, dass wir den Tag der offenen Tür am Donnerstag, den 10.09.2020 in angepasster Form stattfinden lassen können. Am 17.09. findet um 18.00 Uhr die erste GEV in der Mensa statt. Alle Elternvertretungen sind hierzu herzlich eingeladen.

Informationen zum Vorgehen beim Verstoß der Nicht-Einhaltung des Tragens eines MNS (Mund- und Nasenschutz):

Das pädagogische Personal ist angehalten, das Tragen des MNS im Schulgebäude zu kontrollieren. Sollte wiederholt und vorsätzlich das Tragen des MNS verweigert oder abgelehnt werden, darf das Betreten des Schulgebäudes verweigert werden. Das Kind muss dann abgeholt werden. Es gibt ebenfalls die Möglichkeiten mit einer Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme nach § 62,63 BerlSchulGes zu reagieren oder ein Verfahren der Ordnungswidrigkeit (OWiG) zu veranlassen, welchen den Erlass eines Bußgeldes zum Ziel hat. Dieser Entscheidungsspielraum obliegt der Schulleitung und muss im Rahmen der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall geprüft werden.

Atteste gegen das Tragen eines MNS müssen aktualisiert vorgelegt werden, d.h. sie dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Es muss konkrete Angaben über die Gesundheitsgefährdung, die durch das Tragen einer MNS verursacht werden kann, enthalten. Ist ein Attest zu allgemein formuliert, müssen wir Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen und den Einzelfall prüfen lassen. Bestehen Zweifel an einem Attest, in welchem psychische Beeinträchtigungen geltend gemacht werden, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Schulpsychologischen Beratungszentrum (SIBUZ) möglich.

Jeden Tag kommen ca. 10 Kinder in das Sekretariat, um sich einen MNS zu kaufen. Bitte achten Sie vermehrt und jeden Tag aufs Neue darauf, Ihr Kind mit einem MNS auszustatten. Die Schule kann nur im Notfall für Ersatz sorgen.

Wie geht die Schule bei einer positiven Testung innerhalb der Schule vor:

Bei einer positiven Testung eines Elternteils sind wir angehalten, das Gesundheitsamt des Bezirkes zu informieren. Den Anweisungen zum weiteren Vorgehen müssen wir Folge leisten. Informationen bzgl. einer positiven Testung dürfen lediglich in anonymisierter Art und Weise in Absprache mit dem betroffenen Elternteil innerhalb des Klassenverbandes der betroffenen Klasse über die Klassenleitung erfolgen. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dem Folge zu leisten. Alle anderen Klassen werden nicht informiert.

Bei einer positiven Testung eines Kindes oder einer Lehrkraft/ Pädag. Personal der Schule müssen wir ebenfalls sofort das Gesundheitsamt informieren und deren Anweisungen Folge leisten. Die betroffene Klasse wird dann schnellstmöglich über das weitere Vorgehen über die Klassenleitung oder die Schulleitung informiert.

Wie wird mit Erkältungssymptomen/ Krankmeldungen umgegangen:

Über den Schweregrad einer Erkrankung und ob das Kind zu Hause bleiben muss, da es andere Kinder anstecken könnte, evtl. sogar Symptome einer Covid-19 Erkrankung aufweist (Fieber – Husten, Fieber – Halsschmerzen, Fieber – Kopfschmerzen, Fieber – Geschmacksverlust etc..), entscheidet zunächst die erziehungsberechtigte Person. Hier bitten wir um eine verantwortungsbewusste Entscheidung, die nochmals umsichtiger getroffen werden muss, als in „normalen“ Zeiten. Sind Sie im Zweifel, gehen Sie zum Kinderarzt. Ist die Lehrkraft / Klassenleitung der Meinung, dass Ihr Kind zu starke Krankheitssymptome aufweist, um am Unterricht teilnehmen zu können, werden Sie angerufen und müssen Ihr Kind abholen. Die Senatsverwaltung hat zwei Schaubilder zum Vorgehen bei Erkältungskrankheiten zur Verfügung gestellt, die wir Ihnen im Anhang gerne zukommen lassen. Sie sind ebenfalls auf der Homepage einsehbar.

Projekt „LernBrücken“:

Das Projekt LernBrücken wird weiterhin bis inklusive der Herbstferien von unserem Kooperationspartner VISIONEERS umgesetzt. Jeden Tag haben wir mehrere Pädagog*innen in der Schule, die in Kleingruppenunterricht oder als Unterstützung im Regelunterricht und/ oder als zusätzliche Hausaufgabenbegleitung bei uns tätig sind. Wir freuen uns sehr, Ihren Kindern dieses Unterstützungsprogramm anbieten zu können und bitten um Rückmeldungen bei den Klassenleitungen oder Fachlehrer*innen, wenn Ihr Kind mehr Unterstützung benötigt.

Kontaktaufnahme zum SIBUZ (Schulpsychologisches Beratungszentrum):

Das SIBUZ stellt die Kommunikationsstruktur in diesem Schuljahr etwas um. So wird es keine Sprechstunde für Eltern an der Schule mehr geben. Gerne können Sie einen direkten Kontakt über claudia.jagels@senbjf.berlin.de aufnehmen und einen individuellen Termin für ein Gespräch vereinbaren.

Umgang mit „Handyuhren“/ „Smartwatch“:

Vermehrt werden bei unsere Schüler*innen sogenannte „Handyuhren“/ „Smartwatch“ durch das Kollegium wahrgenommen. Handyuhren haben einen Schulmodus, der während der Schulzeit unbedingt aktiviert sein muss. Die Kinder dürfen keine Nachrichten während des Unterrichts erhalten oder lesen. Hier gelten die gleichen Richtlinien wie für Handys, die bei uns lediglich nach dem Unterricht eingeschaltet werden dürfen. Eine Arbeitsgruppe hat allgemeine Richtlinien zum Umgang mit digitalen Medien innerhalb der Schule erarbeitet. Diese werden Sie nach Verabschiedung in der Gesamtkonferenz/ Schulkonferenz schnellstmöglich erhalten.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin, dass alle gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Schulleitungs-Team